Liebe Bürger und Bürgerinnen!

Das staatliche Finanzgesetz sieht auch heuer die Möglichkeit vor, fünf Promille der Einkommenssteuer IRPEF einem Volontariats Verein zukommen zu lassen. Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Steuererklärung 5 Promille der geschuldeten Einkommenssteuer der Feuerwehr St. Leonhard in Passeier zuzuweisen (bedeutet für Sie keinen zusätzlichen Abzug).

WICHTIG: *Gebt neben eurer Unterschrift im Steuervordruck die Steuernummer der Freiwilligen Feuerwehr St. Leonhard an: 82010140216

Die Feuerwehr St. Leonhard in Passeier bedankt sich im Voraus für Eure Unterstützung!

Kommandant der FF St. Leonhard in Passeier

Roman Pfitscher

Ehrenamtliche tätige Organisation L.G. 01.07.1993, Nr. 11 – Dekret L.H. vom 24.11.1995, Nr. 247/1.1.