Transparenzpflicht

Informationen zu den ausbezahlten öffentlichen Beiträgen des Vorjahres im Sinne des Gesetzes Nr. 124/2017, Art. 1, Absatz 125 ff.

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsichten, welche einen ausschließlich ehrenamtlichen Dienst zum Schutz der Bevölkerung, 24h auf 24 und 365 Tage im Jahr gewährleistet. Aufgrund dessen wird die Freiwillige Feuerwehr größtenteils von der öffentlichen Hand (Gemeinde und Landesverwaltung) finanziert.